Die Projektidee
Grundlegende Informationen über das Projekt und den Zeitplan des geplanten Windparks.
European Energy Deutschland
Die Projektidee
Grundlegende Informationen über das Projekt und den Zeitplan des geplanten Windparks.
Beteiligung der Bürger und Gemeinde
Wir stehen für eine Energiewende, bei der die Gemeinden und Bürger ebenfalls von neu gebauten Windparks profitieren.
Visualisierungen
Ein erster Blick auf den geplanten Windpark.
Fragen, Antworten & Kontakt
Antworten auf häufig gestellte Fragen sowie Kontaktformular für alle Anwohnenden.
Aktueller Stand (Juni 2026)
Bei der ursprünglichen Projektvorstellung gingen wir davon aus, die vier bestehenden Windenergieanlagen im Rahmen eines sogenannten 5H-Repowerings zu ersetzen. Dabei sollte ein Abstand zwischen den neuen Windrädern und den abzubauenden Altanlagen eingehalten werden, der dem Fünffachen der Gesamthöhe der Neuanlagen entspricht.
Die gesetzlichen Rahmenbedingungen für Repowering-Vorhaben haben sich inzwischen jedoch geändert. Die ursprünglich diskutierte 5H-Regelung wurde nicht in das Baugesetzbuch (BauGB) übernommen. Stattdessen gilt heute die 2H-Regelung. Dadurch können neue Windenergieanlagen innerhalb eines Radius geplant werden, der der zweifachen Gesamthöhe der Neuanlagen entspricht. Für die aktuell vorgesehenen Anlagen ergibt sich daraus ein Repowering-Radius von rund 570 Metern um die bestehenden Windenergieanlagen.
Gleichzeitig entfällt durch den Wegfall des Radarstandorts in Erbstadt der bisherige Schutzabstand von 3 Kilometern. Dadurch ergeben sich zusätzliche Flächenpotenziale für die neuen Anlagen im Westen der bisherigen Potentialfläche. Vor diesem Hintergrund konnten in der ersten Projektphase zunächst zwei Windenergieanlagen in das Genehmigungsverfahren eingebracht werden. Die entsprechenden Standorte sind auf der Karte dargestellt.
In einer zweiten Planungsphase ist vorgesehen, zwei weitere Windenergieanlagen in das Genehmigungsverfahren einzubringen. Damit kann das ursprünglich angestrebte Repowering-Konzept schrittweise umgesetzt werden.
Sicher für Mensch und Natur
Die neuen Windenergieanlagen werden in einem Abstand von mindestens 1.000 Metern zur nächsten Wohnbebauung und außerhalb von Wäldern und verschiedenen Tier- und Naturschutzgebieten errichtet.
Aktualisierung Juni 2026: Durch den Wegfall des Abstands zum Flugradar sowie durch die 2H-Regel (Repowering im Umkreis der zweifachen Anlagenhöhe der neuen Anlagen möglich) ergibt sich bereits in der ersten Planungsphase eine neue Potenzialfläche, in der zunächst ein Repowering von zwei Anlagen vorgesehen ist.
Ein Abstand zur Wohnbebauung von über 1.000 Metern wird weiterhin eingehalten. In der zweiten Planungsphase sollen anschließend neue Anlagen in der östlichen Teilfläche genehmigt und errichtet werden.
Artenschutzrechtliche Untersuchungen, die bereits im Jahr 2024 durchgeführt wurden, zeigen, dass keine Beeinträchtigungen windenergiesensibler Arten zu erwarten sind.
Zur Förderung der Artenvielfalt in der Region sind verschiedene Ausgleichsmaßnahmen geplant, beispielsweise die Pflanzung heimischer Obstbäume in der näheren Umgebung des Projekts. Während der Bauphase erfolgt zudem eine ökologische Baubegleitung zum Schutz der heimischen Arten.
Die neu geplanten Windenergieanlagen haben jeweils eine Gesamthöhe von etwa 285 Metern und eine Leistung von rund 7 Megawatt.
Repowering
Der Windpark Erbstadt wurde im Jahr 2002 in Betrieb genommen und wird seit 2008 von der SB Wind GmbH betrieben. Die vier Windenergieanlagen befinden sich östlich von Erbstadt.
Nach 22 Jahren Laufzeit streben wir nun ein Repowering des Windparks an, um die Leistung deutlich zu erhöhen. Derzeit produzieren die vier Anlagen jeweils nur rund 750.000 kWh pro Jahr.
Die von uns geplanten modernen Anlagentypen können jeweils mehr als 15.000.000 kWh erzeugen. Damit wird jede Anlage mehr als 20-mal so viel Strom erzeugen wie bisher.
Antragsstellung der Genehmigung nach BImSchG / Erteilung der Genehmigung nach BImSchG (für 2 WEA)
Ausschreibung Bundesnetzagentur
Baubeginn der Windräder
Rückbau und Recyceln des alten Windparks
Inbetriebnahme des neuen Windparks
§ 6 Erneuerbare Energien Gesetz
Der §6 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes ermöglicht es uns, die Gemeinde finanziell am Windpark zu beteiligen. Pro erzeugter Kilowattstunde können 0,2 Cent an die Gemeinde gezahlt werden. Dieser Betrag ist gesetzlich festgelegt und darf nicht überschritten werden.
Diese Zahlungen sind für alle Gemeinden im Umkreis von 2.500 m um die Windenergieanlagen zu leisten und werden entsprechend der betroffenen Gemeindefläche aufgeteilt (siehe Karte).
Für den geplanten Windpark Eichen bedeutet dies eine Aufteilung der Zahlungen auf die Gemeinden Nidderau (65%), Niddatal (20%), Altenstadt (14%) und Florstadt (1%).
Wir erwarten, dass jährlich ein Betrag von ca. 78.000 € pro Jahr an die Gemeinde Nidderau ausgezahlt wird.
Sponsoring von Bürgerprojekten
Um das Leben in der Region zu fördern und die Gemeinschaft zu stärken, gründen wir einen Förderverein. Über den Förderverein können Investitionen für gemeinnützige Projekte, Feste oder Traditionen finanziert werden, von denen die gesamte Dorfgemeinschaft nachhaltig profitiert.
Mögliche Förderzwecke sind Investitionen in Sportvereine, Kinderspielplätze, die Freiwillige Feuerwehr oder in die Seniorenbetreuung. Ihre Ideen sind gefragt!
European Energy stellt dem Förderverein jährlich finanzielle Mittel zur Verfügung.
Der Förderverein soll von Bürgern für Bürger der umliegenden Stadtteile geführt und organisiert werden. European Energy steht beratend zur Seite.
Ein vollständiges und rechtlich geprüftes Konzept zur Gründung und Finanzierung eines Fördervereins wird von uns zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus ist auch die Unterstützung bestehender Vereine möglich, wenn diese sich zur Gemeinnützigkeit verpflichten.
Bürgerbeteiligung
Neben dem Förderverein bieten wir mit dem Crowdfunding eine weitere Möglichkeit für Bürgerinnen und Bürger, finanziell vom Windpark zu profitieren.
Investitionen sind bereits ab 250 Euro pro Person möglich. Bei einer Laufzeit von bis zu 10 Jahren gibt es einen festen Zinssatz über Marktniveau. Die gesamte Abwicklung von der Registrierung bis zur Auszahlung erfolgt komplett digital über Plattformen wie GLS Crowd oder DKB.
Die Teilnahme ist auf Personen aus bestimmten Postleitzahlgebieten im Umkreis des Windparks beschränkt.



Neben unserer Informationsveranstaltung am 24.03.2025 möchten wir Ihnen auch im Nachgang die Möglichkeit geben, direkt mit uns in Kontakt zu treten und uns Fragen zum Projekt zu stellen.
Darüber hinaus haben wir Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Thema Windenergie zusammengestellt.
Unser Kontakt
Unser Projektleiter für das Windprojekt Eichen, Konstantin Weber, beantwortet gerne Ihre Fragen. Kontaktieren Sie uns über das verlinkte Kontaktformular.
Der Begriff “Repowering” beschreibt die Modernisierung eines bestehenden Windparks.
Bestehende Windenergieanlagen werden nach ihrer Außerbetriebnahme stückweise demontiert und zu einem sehr hohen Anteil (ca. 90-95 %) recycelt, da Windenergieanlagen aus vielen wertvollen mineralischen und metallischen Rohstoffen bestehen.
Die Bauzeit eines Windparks ist abhängig von den Standortbedingungen sowie der Art und Anzahl der Anlagen. Für den Bau des Windparks Eichen wird mit einer Bauzeit von etwa 9 bis 12 Monaten gerechnet:
Ja, der Bau einer Windenergieanlage ist immer eine energetisch sinnvolle Investition.
In der Regel wird für eine Windenergieanlage eine Fläche von ca. 1.500 bis 2.000 m² dauerhaft benötigt, um die erforderlichen Fundamente und Kranstellflächen zu errichten.
Die Flächenversiegelung durch Windenergie ist im Vergleich zu anderen menschlichen Aktivitäten minimal, während der Nutzen deutlich sichtbarer ist: 30 % der deutschen Bruttostromerzeugung kommen aus der Windenergie.
[1] Flächensparen – Böden und Landschaften erhalten | Umweltbundesamt
Windenergieanlagen werden mit speziellen Servicefahrzeugen angefahren. Der Hersteller der Windenergieanlage erstellt vorbeugende Wartungspläne, um den sicheren Betrieb der Anlage jederzeit zu gewährleisten.
Die WHO empfiehlt für den nächtlichen Wohnbereich einen maximalen Lärmpegel von 45 dB(A). Bei der Genehmigung von Windenergieanlagen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) werden ähnliche Werte aus der TA Lärm zugrunde gelegt. Dabei variieren die konkreten Grenzwerte je nach Siedlungsstruktur oder Flächennutzung.
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a) in Industriegebieten |
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70 dB(A) |
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b) in Gewerbegebieten |
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tags |
65 dB(A) |
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nachts |
50 dB(A) |
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c) in urbanen Gebieten |
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tags |
63 dB (A) |
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nachts |
45 dB (A) |
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d) in Kerngebieten, Dorfgebieten und Mischgebieten |
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tags |
60 dB(A) |
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nachts |
45 dB(A) |
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e) in allgemeinen Wohngebieten und Kleinsiedlungsgebieten |
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tags |
55 dB(A) |
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nachts |
40 dB(A) |
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f) in reinen Wohngebieten |
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tags |
50 dB(A) |
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nachts |
35 dB(A) |
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g) in Kurgebieten, für Krankenhäuser und Pflegeanstalten |
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tags |
45 dB(A) |
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nachts |
35 dB(A) |
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Windenergieanlagen (WEA) müssen aufgrund gesetzlicher Vorgaben sowohl für den Schattenwurf als auch für den Schall bestimmte Grenzwerte in der umliegenden Wohnbebauung einhalten.
Nein, trotz der erhöhten Leistung, Größe und Strommenge, die produziert wird, sind moderne WEAs nicht signifikant lauter als alte und leistungsschwache Anlagen.
Infraschall ist ein nicht hörbarer Schall mit einer Frequenz von unter 20 Hz.
Da der dauerhafte Flächenverbrauch minimal ist, können die Felder in der Umgebung der Anlage weiterhin wie üblich landwirtschaftlich genutzt werden.
Erneuerbare Energien sind für Landwirte in ganz Deutschland zu einem wichtigen wirtschaftlichen Standbein geworden. Jeder vierte landwirtschaftliche Betrieb in Deutschland erzeugt Strom aus erneuerbaren Energien. Damit sichert die Windenergie die Existenz vieler landwirtschaftlicher Betriebe.
Auf der Grundlage langjähriger meteorologischer Daten (Wind, Luftfeuchtigkeit und Temperatur) wird eine standortspezifische Bewertung des Eiswurfrisikos vorgenommen. Dazu wird ein Eiswurfgutachten durch einen unabhängigen Gutachter erstellt.
Abhängig vom Risiko können verschiedene Maßnahmen ergriffen werden, wie zum Beispiel:
Für ein Windprojekt müssen verschiedene Studien durchgeführt werden, um die Auswirkungen auf die Umwelt zu bewerten und sicherzustellen, dass das Projekt den gesetzlichen Bestimmungen und den Anforderungen des Naturschutzes entspricht.
Der Schutz der Umwelt, insbesondere von Vögeln und Fledermäusen, wird sowohl im Vorfeld als auch während des Anlagenbetriebs durch verschiedenste Maßnahmen gewährleistet:
Schwefelhexafluorid (SF6) ist ein Treibhausgas, das in Windenergieanlagen verwendet wird.